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Ordnungsgemäße Kassenführung bzw. Kassen-Check

Unternehmen mit Bareinnahmen stehen zurzeit im Fokus der Betriebsprüfung. Finanzämter haben durch die sog. Kassen-Nachschau neue Möglichkeiten zur Überprüfung von Bargeld-Kassen – ohne Vorankündigung und während der üblichen Geschäftszeiten.

Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf eine unangekündigte Kassen-Nachschau der Finanzbehörde vor!

Welche Anforderungen müssen dabei erfüllt werden?

  • Unveränderte und vollständige Aufzeichnung und Aufbewahrung aller steuerlich relevanten Einzeldaten, damit diese dem Finanzbeamten unverzüglich vorgelegt werden können.
  • Einhaltung der Aufbewahrungspflicht für diverse Organisationsunterlagen.
  • Anpassung Ihrer Kassen durch ein Update oder durch Neuanschaffung.

Gerne unterstützen wir Sie dabei und führen in Ihrem Unternehmen einen Kassencheck durch. Dabei analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die Prozesse rund um Ihre Kassenführung und beraten Sie bezüglich der Anforderungen an die ordnungsgemäße Kassenführung.

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