Welche Abschreibungsfrist gilt für eine Homepage?
Die Finanzverwaltung hat für Steuerpflichtige die Möglichkeit geschaffen, Computerhardware und Software innerhalb eines Jahres bzw. im Anschaffungsjahr abzuschreiben. Aufwendungen für eine Homepage fallen nicht in diesen Anwendungsbereich. Ihr Update jetzt in Steuernews-TV.